Forderungssicherungsgesetz (FoSiG)

Zum 01.01.2009 tritt das neue Forderungssicherungsgesetz in Kraft. Das FoSiG wird erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis bei Vertragsgestaltung, -durchführung und -kündigung haben.

Neu gefaßt werden unter anderem die Vorschriften zu Abschlagszahlungen bei Werkverträgen (§ 623a BGB) und zur Bauhandwerkersicherung (§ 648a BGB). Ebenfalls entfällt künftig die bisherige Sonderstellung der VOB-Klauseln bei Verträgen mit Verbrauchen, um nur einige der Änderungen zu nennen.

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